Für die Ausübung von Sport außerhalb von Sportanlagen, d.h. u.a. auch unser Radwandern in der Radsportabteilung, gilt nach der Landesverordnung immer noch, dass das Abstandsgebot einzuhalten ist.
Darüber hinaus sind die vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden, in userem Fall die Übergangsregeln Breitensport des Bund Deutscher Radfahrer (BDR), entwickelten Empfehlungen vor Aufnahme des Sportbetriebs verbindlich zu berücksichtigen.
Hier heißt es unter anderem, das Radwanderfahrten in geführten Kleingruppen unter Beachtung der Distanzregeln und landesspezifischen Kontakteinschränkungen unternommen werden können.
Näher definiert ist weder in der Landesverordnung, noch bei den Übergangsregeln Breitensport des BDR, was beim Radwandern Kleingruppen sind.
Dies wird derzeit noch von mir geprüft.
In jedem Fall wird sich die Abteilungsleitung am kommenden Mittwoch, den 03. Juni.2020 treffen und darüber beraten, wie der Radwanderbetrieb unter Einhaltung der behördlichen Regeln kurzfristig wieder aufgenommen werden kann.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Bis dahin, d.h. vorläufig bis einschließlich 01.06.2020 fallen unsere geplanten Radwanderungen aus. Darüber hinaus sind auch alle Dienstagstouren ab 14.00 Uhr und alle Mittwochstouren ab 10.00 Uhr bis 05. Juni 2020 abgesagt.
Bald geht es wieder los!
Erstellt von Peter Kyrieleis, Abteilungsleiter
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Nach der zur Zeit gültigen Landesverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein ist der Sportbetrieb im öffentlichen Raum mit Einschränkungen wieder möglich. Somit auch unser Radwandern.