Zur Klarstellung der derzeitig gültigen Fassung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus, habe ich auf Anfrage, in Sachen Radwandern, eine schriftliche Mail-Antwort vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 11.05.2020 erhalten.
Darin heißt es, dass das Radfahren draußen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich sei.
Weiter wird § 6 Abs. 11 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung zitiert und erklärt, dass Radsport auf einer Sportanlage unter den beschriebenen Hygienemaßnahmen erlaubt sei; Radwandern und Radsport im öffentlichen Raum – auf Straßen und Radwegen- ist aufgrund des dort bestehenden Kontaktverbotes nur den Mitgliedern aus zwei Hauhalten gestattet und nicht den Mitgliedern einer Sportgruppe/eines Vereins.
Diese zitierte Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. Was danach für uns Radwanderer kommt, bleibt abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund müssen wir leider die Radwanderungen zunächst bis einschließlich 17. Mai 2020 absagen.
Darüber hinaus sind auch derzeit alle Dienstagstouren ab 14.00 Uhr und alle Mittwochstouren ab 10.00 Uhr abgesagt.
Sofern es Änderungen für unseren Sportbetrieb in der Radsportabteilung gibt, werden wir euch an dieser Stelle entsprechend informieren.
Bleibt gesund und achtsam!
Radwanderprogramm 2020 immer noch unterbrochen
Erstellt von Peter Kyrieleis, Abteilungsleiter
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Die Corona-Krise hält die Welt in Atem und stellt derzeit alles auf den Kopf, auch weiterhin bei uns, in der Radsportabteilung.